房屋公司客服
  • 外交公寓咨询

    负责外交公寓及北京外交人员房屋服务公司咨询事项

    咨 询
人事公司客服
  • 使团招聘咨询

    负责解答统筹政策性,法务性及其他相关事宜咨询

    咨 询
签证助理 德国驻华大使馆
类型:使团招聘  
工作城市:北京 工作年限:不限
最低学历:本科 职位月薪:10k-20k
开始时间:2024-05-06 结束时间:2024-05-19
  • 职位描述
  • 机构介绍

请注意:为保护您的个人隐私,您的简历仅供外交服务集团人力资源服务分公司用于招聘。投递此职位即默认您的简历为您本人自愿提交。


Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking

sucht zum 15. Juni 2024

Visastellenkräfte (m/w/d)


Die Tätigkeit wird überwiegend folgende Aufgaben umfassen:

Annahme und Bearbeitung von Visumanträgen

Auskunftserteilung in Visumangelegenheiten, einfache Dolmetscher- und

Übersetzertätigkeit

Mitarbeit bei sonstigen administrativen Routine-Aufgaben der Visastelle.

Bewerberinnen und Bewerber sollten folgendes Anforderungsprofil erfüllen:

•    muttersprachliche Kenntnisse der chinesischen Sprache in Wort und Schrift

•    sehr gute Kenntnisse der deutschen und vorzugsweise auch der englischen Sprache  in

Wort und Schrift

•    Kenntnisse der gängigen Office-Programme (insb. Outlook, Word, Excel)

•    ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten und  Flexibilität

•    Freude an Teamarbeit; interkulturelle Kompetenz

•    sicheres Auftreten und höfliche Umgangsformen

•    hohe Leistungs- und Lernbereitschaft, auch Bereitschaft, Überstunden zu leisten, in

Ausnahmefällen auch an Wochenenden und Feiertagen

•    Diskretion, Vertrauenswürdigkeit und  Zuverlässigkeit

•    Wohnsitz im Großraum Peking

•    bei anderen als chinesischen Staatsangehörigen: gesicherter, langfristiger

Aufenthaltsstatus in China.

Die Botschaft bietet:

•    eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit

•    eine attraktive ortsübliche Vergütung auf Basis chinesischen Rechts nach dem Vergütungs-

schema der deutschen Auslandsvertretungen in China bei 13 Monatsvergütungen pro Jahr,

wobei eine Monatsvergütung zu Beginn ca. 11.600 RMB  beträgt

•    einen zunächst auf zwei Jahre befristeten Vertrag mit der Möglichkeit der Verlängerung

bzw. Entfristung bei Bewährung.

Bewerbungen:

Aussagekräftige, schriftliche Bewerbungen in deutscher Sprache werden ausschließlich per E-Mail

bis einschließlich Sonntag, den 19. Mai 2024, an nachstehende Adresse erbeten:

fp-bewerbungV24@peki.diplo.de

Botchaft der Bundesrepublik Deutschland

Verwaltung


 

Die Bewerbung soll enthalten:

•    Motivationsschreiben

•    tabellarischen Lebenslauf mit  Passbild

•    Qualifikationsnachweise (Nachweis der akademischen Ausbildung, andere Schul- und

Ausbildungszeugnisse sowie Zeugnisse und Empfehlungsschreiben der letzten Arbeitgeber

und Praktikumstellen)

•    Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

•    bei anderen als chinesischen Staatsangehörigen: Kopie des Aufenthaltsstatus in China.

Unvollständige   oder  verspätet   eingegangene   Bewerbungen   können   nicht  berücksichtigt

werden.

Wichtige Hinweise:

•    Anlagen zur Bewerbung sollten mehrseitig gebündelt im PDF-Format übersandt werden

(keine zip-Datei). Bitte achten Sie darauf, dass die Größe Ihrer E-Mail 5 MB nicht

überschreitet, da sie ansonsten automatisch abgewiesen wird. Ggf. teilen Sie die

Unterlagen auf und senden diese in zwei aufeinanderfolgenden Mails, die Sie entsprechend

im Betreff kennzeichnen („Bewerbung Visastelle Teil 1/2“)

•    eine Empfangsbestätigung kann nicht versandt werden, Bewerbungsunterlagen werden nicht

zurückgereicht

•    erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem kurzen schriftlichen Test und

anschließendem persönlichen Vorstellungstermin voraussichtlich Ende Mai 2024

eingeladen. Nur erfolgreiche Bewerber werden kontaktiert

•    die Erstattung von Reisekosten im Zusammenhang mit den Vorstellungs-Gesprächen ist

nicht möglich

•    Auf eine nötige Gesundheits- und Personenüberprüfung im Falle des erfolgreichen

Absolvierens des Auswahlverfahrens wird hingewiesen.

Informationen zum Datenschutz gem. Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung

(DSGVO) sind beigefügt.

 

Information zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO für Beschäftigte

des Auswärtigen Dienstes

Mit den folgenden Informationen möchte das Auswärtige Amt Ihnen als Beschäftigte einen Überblick

über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Auswärtige Amt und seine

Geschäftsbereichsbehörde, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), sowie über Ihre

Betroffenenrechte aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geben. Diese Informationen

gelten gleichermaßen für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie für lokal Beschäftigte.

Das Auswärtige Amt verarbeitet personenbezogene Daten von Beschäftigten, soweit dies für Zwecke

des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle

Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich

maßgeblich nach den Bestimmungen zum Personalaktenrecht und weiteren rechtlichen Grundlagen.

Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14

DSGVO) nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:

1.    Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte/r

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) bilden das Auswärtige Amt (Zentrale)

und die Auslandsvertretungen zusammen eine einheitliche Bundesbehörde.

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

Auswärtiges Amt

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 17-0

Telefax: +49 (0)30 18 17-3402

Website:  www.auswaertiges-amt.de

Sie erreichen die/den Datenschutzbeauftragte/n des Auswärtigen Amts unter:

Datenschutzbeauftragte/r des Auswärtigen Amts

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 17-7099

Telefax: +49 (0)30 18 17-57099

Kontaktformular Datenschutzbeauftragte/r


 

Wenn Sie als Entsandte/r oder lokal Beschäftigte/r Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich

auch an die jeweilige Datenschutz-Ansprechperson (DSAP) Ihrer Auslandsvertretung wenden.


2.    Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten, die mit dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis in einem

unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten), dürfen grundsätzlich nur für

Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet werden. Hierzu gehören

insbesondere organisatorische, personelle oder soziale Maßnahmen zu Zwecken der

Personalplanung oder des Personaleinsatzes.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind gemäß der Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO  die

§§ 106 ff. BBG sowie ergänzend § 26 BDSG. Da es bis auf wenige Ausnahmen (z.B. § 3 Abs. 5 TVöD  

Einsichtsrecht) keine Regelungen für Tarifbeschäftigte oder lokal Beschäftigte gibt, werden die

Regelungen aus den §§ 106 ff. BBG für Tarifbeschäftigte und lokal Beschäftigte entsprechend

angewandt.

Personenbezogene Daten, die mit dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis nicht in einem

unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen, aber die dienstlichen Verhältnisse der Beschäftigten

berühren (Sachaktendaten), werden auf der Grundlage spezialgesetzlicher Regelungen verarbeitet.

So erfolgt die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung auf der Grundlage von § 2 des

Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). Für die Führung der Akten über die Sicherheitsüberprüfung

(Sicherheitsakten) gelten die §§ 18 bis 23 SÜG. Im Übrigen erfolgt die Datenverarbeitung auf der

Grundlage von § 26 BDSG, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Tarifvertrag oder einer

Dienstvereinbarung.

Die Datenverarbeitung im Rahmen des einheitlichen Personalverwaltungssystems (PVSplus) erfolgt

auf der Grundlage der einschlägigen Dienstvereinbarung (DV PVS AA). Dies gilt auch für die

Datenverarbeitung im Rahmen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitbescheinigung. Für den Betrieb

von PVSplus werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Vereinbarung zur

Auftragsverarbeitung auch an das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Kompetenzzentrum

PVS (K-PVS), DGZ-Ring 12, 13086 Berlin, übermittelt.

Die Koordinierungsstelle PVS hat eigene Hinweise zum Datenschutz veröffentlicht, die Sie im

Intranet auf den Seiten von Ref. 110-7 unter „Datenschutz“ aufrufen können.

Soweit für die Abwicklung von Reise- und Umzugskosten, die Arbeitszeiterfassung sowie für

Beihilfeangelegenheiten erforderlich, werden Ihre personenbezogenen Daten auch an das

Bundesverwaltungsamt (BVA), Barbarastr. 1, 50735 Köln, übermittelt, dem diese Aufgaben zur

selbstständigen Bearbeitung übertragen wurden. Das BVA hat eigene Hinweise zum Datenschutz

veröffentlicht, die Sie auf der Homepage des BVA in den jeweiligen Rubriken finden Beihilfe  (Ref.

113-2), Reisekosten (Ref. 113-3) und Umzugskosten (Ref. 113-4).

Soweit für die Abwicklung von Versorgungsangelegenheiten erforderlich, werden Ihre

personenbezogenen Daten auch an das jeweils zuständige Service-Center der Generalzolldirektion

(GZD), Am Propsthof 78 a, 53121 Bonn, übermittelt, der diese Aufgabe zur selbstständigen

Bearbeitung übertragen wurde.


 

3.    Übermittlung personenbezogener Daten an das BfAA

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) übernimmt Aufgaben der Personalverwaltung

des Auswärtigen Amts,  insbesondere die Personalverwaltung  für alle Laufbahnen und  Arbeitnehmer

(ohne   lokal   Beschäftigte),   einschließlich    Zugriff   auf   PVS   und   die   Personalakten,    sowie   die

Personalbezahlung in eigener  Verantwortung. Zu diesem  Zweck werden Ihre  Personaldaten auch an

das BfAA übermittelt.

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO in diesem

Zusammenhang ist:

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Kirchhofstraße 1-2

14776 Brandenburg an der Havel

Telefon: +49 (0)5000-877

Telefax: +49 (0)5000-6929

Website:  www.bfaa.diplo.de


4.    Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Speicherdauer bzw. die Aufbewahrungsfrist Ihrer Personalaktendaten ergibt sich aus dem

Personalaktenrecht des Bundes, hierbei insbesondere aus § 113 BBG. Personalakten der Beamtinnen

und Beamten sind hiernach nach ihrem Abschluss fünf Jahre aufzubewahren (zu den Einzelheiten

siehe § 113 Abs. 1 BBG). Personalakten von ausgeschiedenen Tarifbeschäftigten oder lokal

Beschäftigten werden 10 Jahre nach Ende des Jahres des Ausscheidens aufbewahrt.

Einzelheiten finden Sie im RES 11-14 zur Führung der Personalakten (unter Ziff. VI).

Nach Ablauf der Speicherfrist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.


5.    Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Gemäß § 106 BBG ist eine Personalakte zu führen. Die Personalakte soll ein möglichst vollständiges

Bild über den beruflichen Werdegang geben, um einen dienstlich zweckmäßigen Personaleinsatz und

eine effektive Personalplanung zu gewährleisten. Der Inhalt der Personalakte richtet sich nach den

§§ 106 ff. BBG sowie RES 11-14. Ohne Bereitstellung dieser Daten kann eine Begründung,

Durchführung und Abwicklung eines Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses nicht erfolgen.


6.    Keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Gemäß § 114 Abs. 4 BBG dürfen beamtenrechtliche Entscheidungen nicht ausschließlich auf eine

automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten über den Beschäftigten gestützt werden, die

der Bewertung einzelner Persönlichkeitsmerkmale dienen.

Ein „Profiling“ gemäß Art. 4 Nr. 4 DSGVO ist durch § 9 Abs. 1 der DV PVS AA  ausgeschlossen.


 

Eine automatisierte Entscheidungsfindung, d.h. eine Entscheidungsfindung, die ausschließlich auf

einem Algorithmus bzw. einer Maschine beruht, einschließlich Profiling, d.h. einer automatisierten

Persönlichkeitsprofilbildung, findet nicht statt.


7.    Ihre Rechte

Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen folgende Rechte

aus der DSGVO:


Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO),

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).


Davon unberührt ist Ihr Einsichtsrecht in Ihre Personalakte nach § 110 BBG bzw. nach § 3 Abs. 5 TVöD

sowie das Recht auf Entfernung von Unterlagen nach § 112 BBG. Die Einzelheiten ergeben sich aus

RES 11-14. Ihr Personalstammblatt können Sie jederzeit über das PVS-Portal einsehen oder als lokal

Beschäftigte bzw. lokal Beschäftigter bei der Verwaltung der Auslandsvertretung anfordern.

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt,

haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die

Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt

(Art. 7 Abs. 3 DSGVO).


8.    Beschwerderecht gegenüber einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer

personenbezogenen Daten durch das Auswärtige Amt zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die für das

Auswärtige Amt zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

 

请注意:入职此广告所列职位的中国公民均应与外交服务集团人力资源服务分公司签订劳动合同。

申请此职位请务必通过上方机构官方邮箱申请,请勿通过下方“立即申请”按钮申请,谢谢!


BDS推荐

申请职位

职位名称:
签证助理