类型:使团招聘 | |
工作城市:北京 | 工作年限:不限 |
最低学历:本科 | 职位月薪:10k-20k |
开始时间:2024-05-06 | 结束时间:2024-05-19 |
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Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking
sucht zum 15. Juni 2024
Visastellenkräfte (m/w/d)
Die Tätigkeit wird überwiegend folgende Aufgaben umfassen:
Annahme und Bearbeitung von Visumanträgen
Auskunftserteilung in Visumangelegenheiten, einfache Dolmetscher- und
Übersetzertätigkeit
•
Mitarbeit bei sonstigen administrativen Routine-Aufgaben der Visastelle.
Bewerberinnen und Bewerber sollten folgendes Anforderungsprofil erfüllen:
• muttersprachliche Kenntnisse der chinesischen Sprache in Wort und Schrift
• sehr gute Kenntnisse der deutschen und vorzugsweise auch der englischen Sprache in
Wort und Schrift
• Kenntnisse der gängigen Office-Programme (insb. Outlook, Word, Excel)
• ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten und Flexibilität
• Freude an Teamarbeit; interkulturelle Kompetenz
• sicheres Auftreten und höfliche Umgangsformen
• hohe Leistungs- und Lernbereitschaft, auch Bereitschaft, Überstunden zu leisten, in
Ausnahmefällen auch an Wochenenden und Feiertagen
• Diskretion, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit
• Wohnsitz im Großraum Peking
• bei anderen als chinesischen Staatsangehörigen: gesicherter, langfristiger
Aufenthaltsstatus in China.
Die Botschaft bietet:
• eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit
• eine attraktive ortsübliche Vergütung auf Basis chinesischen Rechts nach dem Vergütungs-
schema der deutschen Auslandsvertretungen in China bei 13 Monatsvergütungen pro Jahr,
wobei eine Monatsvergütung zu Beginn ca. 11.600 RMB beträgt
• einen zunächst auf zwei Jahre befristeten Vertrag mit der Möglichkeit der Verlängerung
bzw. Entfristung bei Bewährung.
Bewerbungen:
Aussagekräftige, schriftliche Bewerbungen in deutscher Sprache werden ausschließlich per E-Mail
bis einschließlich Sonntag, den 19. Mai 2024, an nachstehende Adresse erbeten:
fp-bewerbungV24@peki.diplo.de
Botchaft der Bundesrepublik Deutschland
Verwaltung
Die Bewerbung soll enthalten:
• Motivationsschreiben
• tabellarischen Lebenslauf mit Passbild
• Qualifikationsnachweise (Nachweis der akademischen Ausbildung, andere Schul- und
Ausbildungszeugnisse sowie Zeugnisse und Empfehlungsschreiben der letzten Arbeitgeber
und Praktikumstellen)
• Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
• bei anderen als chinesischen Staatsangehörigen: Kopie des Aufenthaltsstatus in China.
Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt
werden.
Wichtige Hinweise:
• Anlagen zur Bewerbung sollten mehrseitig gebündelt im PDF-Format übersandt werden
(keine zip-Datei). Bitte achten Sie darauf, dass die Größe Ihrer E-Mail 5 MB nicht
überschreitet, da sie ansonsten automatisch abgewiesen wird. Ggf. teilen Sie die
Unterlagen auf und senden diese in zwei aufeinanderfolgenden Mails, die Sie entsprechend
im Betreff kennzeichnen („Bewerbung Visastelle Teil 1/2“)
• eine Empfangsbestätigung kann nicht versandt werden, Bewerbungsunterlagen werden nicht
zurückgereicht
• erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem kurzen schriftlichen Test und
anschließendem persönlichen Vorstellungstermin voraussichtlich Ende Mai 2024
eingeladen. Nur erfolgreiche Bewerber werden kontaktiert
• die Erstattung von Reisekosten im Zusammenhang mit den Vorstellungs-Gesprächen ist
nicht möglich
• Auf eine nötige Gesundheits- und Personenüberprüfung im Falle des erfolgreichen
Absolvierens des Auswahlverfahrens wird hingewiesen.
Informationen zum Datenschutz gem. Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sind beigefügt.
Information zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO für Beschäftigte
des Auswärtigen Dienstes
Mit den folgenden Informationen möchte das Auswärtige Amt Ihnen als Beschäftigte einen Überblick
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Auswärtige Amt und seine
Geschäftsbereichsbehörde, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), sowie über Ihre
Betroffenenrechte aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geben. Diese Informationen
gelten gleichermaßen für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie für lokal Beschäftigte.
Das Auswärtige Amt verarbeitet personenbezogene Daten von Beschäftigten, soweit dies für Zwecke
des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle
Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich
maßgeblich nach den Bestimmungen zum Personalaktenrecht und weiteren rechtlichen Grundlagen.
Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14
DSGVO) nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte/r
Gemäß § 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) bilden das Auswärtige Amt (Zentrale)
und die Auslandsvertretungen zusammen eine einheitliche Bundesbehörde.
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 17-0
Telefax: +49 (0)30 18 17-3402
Website: www.auswaertiges-amt.de
Sie erreichen die/den Datenschutzbeauftragte/n des Auswärtigen Amts unter:
Datenschutzbeauftragte/r des Auswärtigen Amts
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 17-7099
Telefax: +49 (0)30 18 17-57099
Kontaktformular Datenschutzbeauftragte/r
Wenn Sie als Entsandte/r oder lokal Beschäftigte/r Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich
auch an die jeweilige Datenschutz-Ansprechperson (DSAP) Ihrer Auslandsvertretung wenden.
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten, die mit dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis in einem
unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten), dürfen grundsätzlich nur für
Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet werden. Hierzu gehören
insbesondere organisatorische, personelle oder soziale Maßnahmen zu Zwecken der
Personalplanung oder des Personaleinsatzes.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind gemäß der Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO die
§§ 106 ff. BBG sowie ergänzend § 26 BDSG. Da es bis auf wenige Ausnahmen (z.B. § 3 Abs. 5 TVöD –
Einsichtsrecht) keine Regelungen für Tarifbeschäftigte oder lokal Beschäftigte gibt, werden die
Regelungen aus den §§ 106 ff. BBG für Tarifbeschäftigte und lokal Beschäftigte entsprechend
angewandt.
Personenbezogene Daten, die mit dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis nicht in einem
unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen, aber die dienstlichen Verhältnisse der Beschäftigten
berühren (Sachaktendaten), werden auf der Grundlage spezialgesetzlicher Regelungen verarbeitet.
So erfolgt die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung auf der Grundlage von § 2 des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). Für die Führung der Akten über die Sicherheitsüberprüfung
(Sicherheitsakten) gelten die §§ 18 bis 23 SÜG. Im Übrigen erfolgt die Datenverarbeitung auf der
Grundlage von § 26 BDSG, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Tarifvertrag oder einer
Dienstvereinbarung.
Die Datenverarbeitung im Rahmen des einheitlichen Personalverwaltungssystems (PVSplus) erfolgt
auf der Grundlage der einschlägigen Dienstvereinbarung (DV PVS AA). Dies gilt auch für die
Datenverarbeitung im Rahmen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitbescheinigung. Für den Betrieb
von PVSplus werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung auch an das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Kompetenzzentrum
PVS (K-PVS), DGZ-Ring 12, 13086 Berlin, übermittelt.
Die Koordinierungsstelle PVS hat eigene Hinweise zum Datenschutz veröffentlicht, die Sie im
Intranet auf den Seiten von Ref. 110-7 unter „Datenschutz“ aufrufen können.
Soweit für die Abwicklung von Reise- und Umzugskosten, die Arbeitszeiterfassung sowie für
Beihilfeangelegenheiten erforderlich, werden Ihre personenbezogenen Daten auch an das
Bundesverwaltungsamt (BVA), Barbarastr. 1, 50735 Köln, übermittelt, dem diese Aufgaben zur
selbstständigen Bearbeitung übertragen wurden. Das BVA hat eigene Hinweise zum Datenschutz
veröffentlicht, die Sie auf der Homepage des BVA in den jeweiligen Rubriken finden Beihilfe (Ref.
113-2), Reisekosten (Ref. 113-3) und Umzugskosten (Ref. 113-4).
Soweit für die Abwicklung von Versorgungsangelegenheiten erforderlich, werden Ihre
personenbezogenen Daten auch an das jeweils zuständige Service-Center der Generalzolldirektion
(GZD), Am Propsthof 78 a, 53121 Bonn, übermittelt, der diese Aufgabe zur selbstständigen
Bearbeitung übertragen wurde.
3. Übermittlung personenbezogener Daten an das BfAA
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) übernimmt Aufgaben der Personalverwaltung
des Auswärtigen Amts, insbesondere die Personalverwaltung für alle Laufbahnen und Arbeitnehmer
(ohne lokal Beschäftigte), einschließlich Zugriff auf PVS und die Personalakten, sowie die
Personalbezahlung in eigener Verantwortung. Zu diesem Zweck werden Ihre Personaldaten auch an
das BfAA übermittelt.
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO in diesem
Zusammenhang ist:
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: +49 (0)5000-877
Telefax: +49 (0)5000-6929
Website: www.bfaa.diplo.de
4. Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Speicherdauer bzw. die Aufbewahrungsfrist Ihrer Personalaktendaten ergibt sich aus dem
Personalaktenrecht des Bundes, hierbei insbesondere aus § 113 BBG. Personalakten der Beamtinnen
und Beamten sind hiernach nach ihrem Abschluss fünf Jahre aufzubewahren (zu den Einzelheiten
siehe § 113 Abs. 1 BBG). Personalakten von ausgeschiedenen Tarifbeschäftigten oder lokal
Beschäftigten werden 10 Jahre nach Ende des Jahres des Ausscheidens aufbewahrt.
Einzelheiten finden Sie im RES 11-14 zur Führung der Personalakten (unter Ziff. VI).
Nach Ablauf der Speicherfrist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.
5. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Gemäß § 106 BBG ist eine Personalakte zu führen. Die Personalakte soll ein möglichst vollständiges
Bild über den beruflichen Werdegang geben, um einen dienstlich zweckmäßigen Personaleinsatz und
eine effektive Personalplanung zu gewährleisten. Der Inhalt der Personalakte richtet sich nach den
§§ 106 ff. BBG sowie RES 11-14. Ohne Bereitstellung dieser Daten kann eine Begründung,
Durchführung und Abwicklung eines Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses nicht erfolgen.
6. Keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Gemäß § 114 Abs. 4 BBG dürfen beamtenrechtliche Entscheidungen nicht ausschließlich auf eine
automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten über den Beschäftigten gestützt werden, die
der Bewertung einzelner Persönlichkeitsmerkmale dienen.
Ein „Profiling“ gemäß Art. 4 Nr. 4 DSGVO ist durch § 9 Abs. 1 der DV PVS AA ausgeschlossen.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung, d.h. eine Entscheidungsfindung, die ausschließlich auf
einem Algorithmus bzw. einer Maschine beruht, einschließlich Profiling, d.h. einer automatisierten
Persönlichkeitsprofilbildung, findet nicht statt.
7. Ihre Rechte
Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen folgende Rechte
aus der DSGVO:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Davon unberührt ist Ihr Einsichtsrecht in Ihre Personalakte nach § 110 BBG bzw. nach § 3 Abs. 5 TVöD
sowie das Recht auf Entfernung von Unterlagen nach § 112 BBG. Die Einzelheiten ergeben sich aus
RES 11-14. Ihr Personalstammblatt können Sie jederzeit über das PVS-Portal einsehen oder als lokal
Beschäftigte bzw. lokal Beschäftigter bei der Verwaltung der Auslandsvertretung anfordern.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt,
haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt
(Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
8. Beschwerderecht gegenüber einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten durch das Auswärtige Amt zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die für das
Auswärtige Amt zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
请注意:入职此广告所列职位的中国公民均应与外交服务集团人力资源服务分公司签订劳动合同。
申请此职位请务必通过上方机构官方邮箱申请,请勿通过下方“立即申请”按钮申请,谢谢!